§ 1 Allgemeines

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ge-schäftsbeziehungen mit unseren Kunden und sind für den Inhalt abgeschlossener Verträge allein maßgebend. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden, werden selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Änderung und Ergänzungen eines Vertrages sowie Nebenabreden sind nur dann ver-bindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Umfang der Liefer- und Leistungspflicht

Für die Art, Umfang und Zeitpunkt der Lieferung/Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der PIXEL-COM Medientechnik allein maßgebend. Zum Angebot gehörige Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen usw. sind nur dann als Maß und Gewicht genau anzusehen, wenn dies ausdrücklich durch die PIXEL-COM Medientechnik bestätigt wurde. Sie dürfen ohne Einverständnis der PIXEL-COM Medientechnik nicht Dritten zugänglich gemacht werden oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird ein Auftrag nicht erteilt, so sind diese Unterlagen auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

§ 3 Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Mit Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wird die Liefe-rung durchgeführt, ohne das vorher eine Auftragbestätigung zugeschickt worden ist, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung unter diesen Geschäftsbedingungen zustande.
  3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbeliefe-rung durch unseren Zulieferer.

§ 4 Preise und Zahlungen

  1. Die einem Kunden angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Lager des Herstellers oder unserem Auslieferungslager ohne Montage. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Fracht und Verpackungskosten werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Spezielle Verpackungen und besondere Transportbehältnisse gehören nicht zum Lieferumfang und sind an die PIXEL-COM Medientechnik zurückzugeben. Erfolgt dies nicht, sind diese vom Kunden zu bezahlen.
  2. Unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig und zu bezahlen.
  3. Für das Systemgeschäft gelten folgende Zahlungsbedingungen:
    • 30 % bei Auftragsvergabe
    • 60 % bei Lieferung der Ware
    • 10% bei Übernahme des gesamten Systems
  4. Den Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, sofern sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  5. Der Kunde kann nur mit Gegenforderung aufrechnen, welche wir anerkannt haben oder welche rechtskräftig festgestellt worden sind. Noch ausstehende Gutschriften berechtigen den Kunden nicht, Zahlungen zurückzuhalten.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben Eigentum der PIXEL-COM Medientechnik, bis alle der PIXEL-COM Medientechnik gegen den Kunden zustehenden Ansprüche erfüllt sind. Eine vorherige Pfändungs- und Sicherungsübereignung ist unzulässig.

§ 6 Lieferzeit

Von uns zugesagte Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich und stehen unter dem Vor-behalt der vollständigen und rechtzeitigen Lieferung durch den Vorlieferanten. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Ver-sandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist. Sind Aufträge zum Zeitpunkt der Erteilung ganz oder teilweise nicht ausführbar, behalten wir uns vor, diese zu stornieren. Schadensersatzansprüche kann der Kunde aus der verzögerten oder unterbliebenen Lieferung nicht herleiten, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus. Teillieferungen sind zulässig, sofern nicht der Kunde nachweist, dass die Teillieferung ohne jedes Interesse für ihn ist. Im Falle einer von uns nicht zu vertretenden Nichteinhaltung eines Liefertermins oder Unmöglichkeit der Leistung steht dem Kunden im Falle des Verzugs, jedoch erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, ein Rücktrittsrecht bezüglich aller Lieferungen zu, die bei Fristablauf nicht versandbereit gemeldet sind. Weitergehende Ansprüche, wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichterfüllung, insbe-sondere Ansprüche auf Ersatz eines mittelbaren Schadens, sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§ 7 Gefahrübergang, Versand und Abnahme

  1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, entweder mit Übergabe an ihn oder mit der Auslieferung an eine zur Versendung bestimmten Person. Die Verpackung erfolgt mit größter Sorgfalt. Auf Wunsch des Kunden wird die Ware von der PIXEL-COM Medientechnik zu einem vom Kunden bestimmten Versandort geschickt. Die Annahme der Ware dort obliegt dem Kunden. Sollten beim Lieferer hierfür aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen Kosten entstehen, so werden diese gesondert berechnet. Eine Transport-, Bruch- und Feuerschädenversicherung kann auf Wunsch des Kunden erfolgen. Die Ware wird grundsätzlich frei verschickt. Verauslagte Gebühren, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer werden in Rechnung gestellt. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem er die angebotene Ware nicht annimmt. Ein wörtliches Angebot genügt, wenn der Kunde erklärt hat, dass er die Leistung nicht oder nicht zu diesem Zeitpunkt annehmen werde.
  2. Der Versand erfolgt ab Auslieferungslager.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die versandfertige Ware abzunehmen. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

§ 8 Haftung

Treten durch einen Fehler der von der PIXEL-COM Medientechnik gelieferten Geräte mittelbar oder unmittelbar Folgeschäden auf, so haftet die PIXEL-COM Medientechnik hierfür nicht. Für Schäden jeglicher Art haftet die PIXEL-COM Medientechnik nur dann, wenn sie von ihr oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

§ 9 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit der Maßgabe, dass die PIXEL-COM Medientechnik nach ihrer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung vornehmen kann. Die Ge-währleistungsverpflichtung der PIXEL-COM Medientechnik erlischt, wenn der Kunde an dem Leistungsgegenstand Veränderungen oder sonstige Eingriffe selbst oder durch Dritte vornehmen lässt. Eine Gewährleistung ist ferner bei Verschleißteilen und unsachgemäßen Gebrauch ausge-schlossen.

§ 10 Gerichtsstand- und Erfüllungsort

Gerichtsstand für juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen und für Vollkaufleute im Sinne des HGB ist der Sitz der PIXEL-COM Medientechnik. Erfül-lungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz der PIXEL-COM Medientechnik.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts fin-den keine Anwendung.
  3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden.
  4. Abänderungen dieser Bestimmungen sind nur in Schriftform möglich. Die Schriftformvereinbarung kann gleichfalls nur schriftlich geändert werden.